Datenschutzerklärung-Generator für Ihre Website, mit Abschnitt zum KI-Chat
Sagen Sie dem Generator, wer Sie sind, welche Daten Ihre Website erhebt und welche Dienste Sie nutzen. Er entwirft eine verständliche Datenschutzerklärung nach den Datenschutzhinweisen für Ihr Land, ergänzt einen Abschnitt zu Ihrem Website-Chat und schreibt eine kurze FAQ, aus der Ihr Chatbot antworten kann.
Das ist ein Entwurf, keine Rechtsberatung: Prüfen Sie ihn vor der Veröffentlichung anhand des Datenschutzrechts, das für Sie und Ihre Besucher gilt. Von KI geschrieben. Bitte lesen Sie es vor dem Senden.
Einen Support-Agenten aus Ihrer Website erstellen
Ihr eigener KI-Agent beantwortet solche Fragen auf Ihrer Website rund um die Uhr, aus Ihren eigenen Seiten und Dokumenten, und gibt schwierige Fälle an Sie weiter. Geben Sie Ihre Adresse ein und sehen Sie zu, wie er Ihre Website lernt. Ohne Konto.
Was eine Datenschutzerklärung für eine Website enthalten muss
Eine Datenschutzerklärung sagt Besuchern, wer Sie sind, welche personenbezogenen Daten Ihre Website erhebt, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, an wen Sie sie weitergeben, wie lange Sie sie speichern und wie Menschen ihre Daten einsehen, berichtigen oder löschen lassen. In Deutschland und Österreich gilt dafür vor allem die DSGVO, in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz. Liest ein Chatbot Nachrichten von Besuchern, gehört auch das hinein. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
- Unternehmen beschreibenGeben Sie Namen, Website und das Land an, aus dem Sie tätig sind. Der Entwurf folgt den Datenschutzhinweisen dieses Landes; für Österreich wählen Sie die Europäische Union.
- Daten und Dienste auflistenWas Ihre Website erhebt (Kontaktformular, Bestellungen, Newsletter) und welche Dienste damit arbeiten: Analyse, Zahlung, E-Mail, Hosting, Chat.
- Angeben, ob Sie einen Website-Chat habenWählen Sie Ja, wenn Besucher auf Ihrer Website chatten können. Der Entwurf ergänzt einen Abschnitt dazu, was der Chat erhebt und dass ein KI-Modell die Antworten schreibt.
- Prüfen, dann veröffentlichenFüllen Sie jeden [Platzhalter] aus, prüfen Sie den Entwurf mit den Hinweisen unten, verlinken Sie die Erklärung im Footer und neben jedem Formular und übernehmen Sie die FAQ in Ihren Chatbot.
So ist eine kurze Datenschutzerklärung für eine kleine Website in Deutschland aufgebaut. Jede Überschrift beantwortet eine Frage, die Besucher oder Aufsichtsbehörden stellen. Behalten Sie die Reihenfolge und ersetzen Sie die Platzhalter durch das, was bei Ihnen zutrifft.
Datenschutzerklärung von [Name des Unternehmens] Verantwortlicher [Name des Unternehmens], [Anschrift]. Fragen zum Datenschutz: [Kontakt für Datenschutz]. [Kontakt des Datenschutzbeauftragten, falls einer benannt ist] Welche Daten wir verarbeiten, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage - [Daten, z. B. Name und E-Mail aus dem Kontaktformular]: [Zweck], Art. 6 Abs. 1 lit. [b, a oder f] DSGVO Cookies und ähnliche Technologien [nur technisch erforderliche, oder mit Einwilligung nach § 25 TDDDG] Empfänger - [jeder Dienst mit Namen, und was er für Sie tut] Übermittlung in Drittländer [nur wenn zutreffend: Land und Garantien, z. B. Standardvertragsklauseln] Speicherdauer [Dauer, oder nach welchen Kriterien Sie sie festlegen] Ihre Rechte Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Widerruf einer Einwilligung, Beschwerde bei [Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes]. Änderungen Wir veröffentlichen Änderungen auf dieser Seite und aktualisieren das Datum unten. Stand: [Datum]
Verlinken Sie die Datenschutzerklärung im Footer jeder Seite und neben jedem Formular, das personenbezogene Daten erhebt.
Datenschutzregeln nach Land
Das wichtigste Gesetz, die Aufsicht und was eine Datenschutzerklärung abdecken muss, für die Märkte, die hier am häufigsten gebraucht werden. Der Entwurf folgt der Zeile des Landes, das Sie wählen; das Formular kennt 17 Märkte.
| Land | Gesetz und Aufsicht | Was die Erklärung abdecken muss | Für Ihr Unternehmen prüfen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | DSGVO, dazu Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und TDDDG. Aufsicht: die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. | Alles, was die DSGVO aufzählt (Art. 13, siehe Zeile EU). | Ein Datenschutzbeauftragter, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, und unabhängig davon bei Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung brauchen (§ 38 BDSG). Einwilligung für Cookies, außer sie sind unbedingt erforderlich (§ 25 TDDDG). |
| Europäische Union (auch Österreich) | Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679. Eine Aufsichtsbehörde je Mitgliedstaat. | Art. 13 DSGVO: Name und Kontakt, Zwecke und Rechtsgrundlage, Empfänger, Übermittlung außerhalb der EU und ihre Garantien, Speicherdauer, die sechs Betroffenenrechte, Widerruf der Einwilligung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, automatisierte Entscheidungen. Anfragen beantworten Sie innerhalb eines Monats. | Ein EU-Vertreter, wenn Sie außerhalb der EU sitzen und Menschen in der EU bedienen. Ein Datenschutzbeauftragter nur in bestimmten Fällen. Einwilligung für nicht notwendige Cookies. Einwilligung der Eltern unter 16 Jahren oder unter einem niedrigeren nationalen Alter. Österreichische Besonderheiten enthält das Tool nicht. |
| Schweiz | Revidiertes Datenschutzgesetz (DSG), in Kraft seit 1. September 2023. Aufsicht: der EDÖB. | Identität und Kontakt, Zweck, Empfänger, bei Bekanntgabe ins Ausland das Land und die Garantien (Art. 19 DSG). Keine Liste von Rechtsgrundlagen wie in der DSGVO. | Auskunft kostenlos und in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Ein Vertreter in der Schweiz nur bei umfangreicher, regelmäßiger Verarbeitung mit hohem Risiko durch ein ausländisches Unternehmen. |
| Vereinigtes Königreich | UK GDPR und Data Protection Act 2018. Aufsicht: das ICO. | Wer Sie sind, Zwecke und Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Rechte, das Recht auf Beschwerde bei Ihnen und beim ICO, Empfänger, Übermittlungen, automatisierte Entscheidungen. | Einwilligung für Cookies, mit engen Ausnahmen. Unter 13 Jahren muss ein Elternteil einwilligen. |
| USA | Kein einheitliches Bundesgesetz. CalOPPA, CCPA (geändert durch den CPRA), COPPA, FTC Act Section 5. | Nach CalOPPA, für Daten von Einwohnern Kaliforniens: Datenkategorien und Empfänger, Einsicht und Änderung, wie Änderungen angekündigt werden, Datum, Umgang mit Do Not Track. | Der CCPA gilt erst ab bestimmten Schwellen (Umsatz, Zahl der Verbraucher oder Erlöse aus Datenverkauf). COPPA bei Angeboten für Kinder unter 13. Gesetze anderer Bundesstaaten. |
| Andere Länder | Kein Gesetz genannt. | Eine allgemeine Erklärung: wer Sie sind, was Sie erheben und warum, Weitergabe, Speicherdauer, Einsicht, Berichtigung, Löschung, Beschwerde. | Prüfen Sie das Recht Ihres Landes und der Länder Ihrer Besucher. |
Fakten am 14. Oktober 2026 mit den amtlichen Texten und Behördenseiten unten abgeglichen. Eine kurze Zusammenfassung, keine Rechtsberatung: Jedes Gesetz enthält mehr, als hier Platz hat, und Gesetze ändern sich. Weitere Märkte (etwa Frankreich, Spanien, Indien, Brasilien) wählen Sie im Formular. Prüfen Sie die Quelle oder fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor Sie veröffentlichen.
- § 38 BDSG (Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen)Deutschland
- § 40 BDSG (Aufsichtsbehörden der Länder)Deutschland
- § 25 TDDDG (Einwilligung bei Cookies und ähnlichen Technologien)Deutschland
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (Amt für Veröffentlichungen der EU)Europäische Union
- Richtlinie 2009/136/EG (Cookie-Einwilligung, ePrivacy Art. 5 Abs. 3)Europäische Union
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), Stand 1. September 2023Schweiz
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)Schweiz
- ICO: what privacy information should we provide?Vereinigtes Königreich
- ICO: a guide to lawful basisVereinigtes Königreich
- ICO: the Data (Use and Access) Act 2025, what it means for organisationsVereinigtes Königreich
- ICO: storage and access technologies, the exceptionsVereinigtes Königreich
- ICO: children, online services and consentVereinigtes Königreich
- ICO: tell people they can complain to youVereinigtes Königreich
- California Online Privacy Protection Act (Business and Professions Code section 22575)USA
- California Consumer Privacy Act: definition of a business (Civil Code section 1798.140)USA
- California Consumer Privacy Act: privacy policy contents (Civil Code section 1798.130)USA
- California Privacy Protection Agency: CPI-adjusted thresholdsUSA
- COPPA (15 U.S.C. 6502)USA
- FTC: privacy and security guidance for businessUSA
Der Abschnitt zum KI-Chat: was Sie Besuchern über Ihren Website-Chat sagen
Ein Chatfenster erhebt personenbezogene Daten, sobald jemand einen Namen, eine E-Mail-Adresse oder eine Bestellnummer eintippt. Schreibt ein KI-Modell die Antworten, sollte Ihre Erklärung das in einfachen Worten sagen.
- Was der Chat erhebt: die Nachrichten, Kontaktdaten, die der Besucher angibt, und die Seite, von der aus er chattet.
- Wozu: Fragen beantworten und das Gespräch bei Bedarf an einen Menschen übergeben.
- Dass ein KI-Modell die Antworten aus Ihrer eigenen Website und Ihren Dokumenten schreibt und sich irren kann.
- Dass Menschen in Ihrem Team das Gespräch lesen können.
- Welches Unternehmen den Chat für Sie betreibt, als Auftragsverarbeiter bei Ihren anderen Dienstleistern genannt.
- Wie lange Sie Chats speichern und wie Besucher die Löschung verlangen.
- Die Bitte, keine Passwörter, Kartennummern oder Gesundheitsdaten in den Chat einzugeben.
Website-Chat Wenn Sie den Chat auf unserer Website nutzen, verarbeiten wir Ihre Nachrichten, Angaben, die Sie freiwillig machen (etwa Name oder E-Mail-Adresse), und die Seite, auf der Sie waren. Wir nutzen sie, um Ihre Frage zu beantworten und Ihr Gespräch bei Bedarf an jemanden aus unserem Team zu übergeben. Rechtsgrundlage: [Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO; bitte prüfen]. Die Antworten im Chat schreibt ein KI-Modell auf Grundlage der Informationen unserer Website und unserer Dokumente. Sie können falsch sein; fragen Sie bei wichtigen Anliegen nach einem Menschen. Unser Team kann Chatverläufe lesen, um Ihnen zu helfen und unsere Antworten zu verbessern. Der Chat wird von [Chat-Anbieter] bereitgestellt, der Ihre Nachrichten in unserem Auftrag verarbeitet. Wir speichern Chatverläufe [wie lange Sie Chats speichern]. Die Löschung eines Gesprächs können Sie unter [Kontakt für Datenschutz] verlangen. Bitte geben Sie im Chat keine Passwörter, Kartennummern oder Gesundheitsdaten ein.
Wählen Sie im Tool bei „Website-Chat“ Ja, dann wird dieser Abschnitt für Sie geschrieben.
Nennen Sie eine Speicherdauer, die Sie tatsächlich einhalten. Kann Ihr Chat-Tool ein einzelnes Gespräch nicht auf Anfrage löschen, beschreiben Sie, wie Sie die Anfrage bearbeiten, statt die Löschung zu versprechen.
Häufige Fehler in Datenschutzerklärungen
- Die Erklärung einer anderen Website kopieren. Sie nennt deren Dienste und Daten, nicht Ihre, und verspricht Dinge, die Sie vielleicht nicht tun.
- Dienste nennen, die Sie nicht nutzen, oder welche weglassen, die Sie nutzen. Der Abschnitt zu Empfängern muss zu Ihrer Website von heute passen.
- „Wir geben Ihre Daten nie weiter“ schreiben und gleichzeitig Analyse-, Zahlungs- oder E-Mail-Dienste nutzen.
- Versprechen, dass Daten „100 % sicher“ sind. Beschreiben Sie Ihre Maßnahmen, garantieren Sie nichts.
- Behaupten, die Erklärung sei „DSGVO-konform“. Eine Erklärung ist ein Teil des Datenschutzes, kein Beweis dafür.
- Keine Rechtsgrundlage je Zweck nennen, wo die DSGVO gilt.
- Den Chat vergessen. Tippen Besucher in ein Chatfenster, gehört er in die Erklärung.
- Das Datum nie ändern. Aktualisieren Sie „Stand“ jedes Mal, wenn Sie einen Dienst ergänzen oder Daten anders nutzen.
Lassen Sie einen KI-Agenten Datenschutzfragen aus Ihrer Erklärung beantworten
Besucher stellen vor einer Anmeldung oder Bestellung immer dieselben Datenschutzfragen: Was speichern Sie, wer sieht es, wie lösche ich es? Ein Support-Agent kann sie aus der Erklärung beantworten, die Sie veröffentlichen.
Ein Support-Agent antwortet aus der Datenschutzerklärung eines Pilates-Studios
LuckPanda baut den Agenten aus den Seiten Ihrer eigenen Website, er antwortet also aus Ihrer veröffentlichten Erklärung, statt zu raten, und Sie können die Chatbot-FAQ aus diesem Tool als FAQ-Einträge übernehmen. Jeder Chat wird im Verlauf gespeichert, mit Transkript und den Angaben des Besuchers, damit Ihr Team eine Anfrage weiterbearbeiten kann. Einen einzelnen Chat in der App zu löschen ist noch nicht möglich: Nennen Sie daher eine Speicherdauer, die Sie einhalten können, und bearbeiten Sie Löschanfragen von Hand.
Beantworten Sie Datenschutzfragen auf Ihrer Website
Erstellen Sie aus Ihrer Website einen Support-Agenten, der Fragen aus Ihrer Datenschutzerklärung beantwortet und Datenanfragen an Ihr Team übergibt.
Zum KI-Kundenservice-AgentenHäufige Fragen
Brauche ich eine Datenschutzerklärung auf meiner Website?
Wenn Ihre Website personenbezogene Daten erhebt, etwa über ein Kontaktformular, einen Newsletter, Bestellungen oder Analyse-Tools, verlangen die DSGVO und die meisten anderen Datenschutzgesetze, dass Sie darüber informieren. Die Datenschutzerklärung ist dafür der übliche Weg.
Reicht ein kostenloser Datenschutzerklärung-Generator?
Er liefert einen klaren ersten Entwurf aus Ihren Angaben, mit Ihren tatsächlichen Daten und Diensten. Er kennt nicht alles über Ihr Unternehmen und ist keine Rechtsberatung: Füllen Sie die Platzhalter aus, prüfen Sie die Regeln für jedes Land, das Sie bedienen, und lassen Sie sich beraten, wenn Sie sensible Daten verarbeiten.
Darf ich die Datenschutzerklärung einer anderen Website kopieren?
Tun Sie es nicht. Sie beschreibt deren Daten, Dienste und Zusagen, ist für Ihre Website also falsch und verspricht womöglich Dinge, die Sie nicht tun. Schreiben Sie Ihre eigene nach dem, was Ihre Website wirklich macht.
Muss meine Datenschutzerklärung meinen Chatbot erwähnen?
Wenn Besucher Nachrichten, Namen oder E-Mail-Adressen in einen Chat auf Ihrer Website eingeben können, ja: was der Chat erhebt, dass eine KI die Antworten schreibt, falls das so ist, wer ihn bereitstellt, wer die Chats lesen kann und wie lange Sie sie speichern.
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzerklärung und Cookie-Banner?
Die Datenschutzerklärung erklärt alle personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten. Das Cookie-Banner betrifft Cookies und ähnliche Technologien auf dem Gerät; in Deutschland holen Sie dort nach § 25 TDDDG die Einwilligung für alles ein, was nicht unbedingt erforderlich ist.
Gilt der Generator auch für Österreich und die Schweiz?
Für Österreich wählen Sie die Europäische Union: Der Entwurf folgt der DSGVO, österreichische Besonderheiten enthält das Tool nicht. Für die Schweiz wählen Sie die Schweiz: Der Entwurf folgt dem revidierten Datenschutzgesetz, das keine DSGVO-artige Liste von Rechtsgrundlagen kennt.
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